Diese Zeiten sind noch nicht amtlich gegengeprüft. Bis das erledigt ist, bitte vor
jedem Ansitz selbst in der Landesjagdverordnung nachsehen.
Schwarzwild
Stand heute: Donnerstag, 13. August 2026
alle Altersklassen
ganzjährig
JAGDZEIT
ZU BEACHTEN
- Ganzjährig jagdbar, aber der Elterntierschutz nach § 32 Abs. 4 LJG gilt: Führende Bachen bleiben geschont, bis die Frischlinge selbstständig sind.
- Die untere Jagdbehörde kann für einzelne Jagdbezirke Schonzeiten anordnen, etwa im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest.
Rechtsgrundlage: § 42 LJVO Rheinland-Pfalz,
amtlicher Text